Die rigide Rechtsprechung des Landgerichts Hamburg bezüglich der
Haftung für Internetforen und Blogs sorgt bereits seit Jahren
für erhebliche Rechtsunsicherheit unter den Betreibern derartiger
Angebote. Dieser Rechtsprechung hatte das Hanseatische
Oberlandesgericht nun in einer neuen Entscheidung eine klare
Absage erteilt, jetzt liegt auch die schriftliche Begründung des
Urteils vom 4. Februar 2009 vor (Az. 5 U 180/07).
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